Mit der Revision werden existierende Höchstgehalte auf weitere tierische Lebensmittel ausgedehnt, die bisher in der Verordnung nicht aufgeführt waren.
Es werden die Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB für Schaffleisch- jetzt auch auf Ziegenfleisch angewendet. Neue Fleischarten wie Pferd, Kaninchen, Wildschwein und Wildbret und Federwild wurden hinzugenommen, ebenso Grenzwerte für die Leber der genannten Tiere. Die geltenden Grenzwerte für Hühnereier und Eierzeugnisse werden auf Eier anderer Geflügelarten ausgedehnt, mit Ausnahme von Gänseeiern.
Die Höchstgehalte für Dioxine in Rohmilch und Milcherzeugnissen, einschließlich Butterfett, wurden gesenkt. Die Einschränkung, dass die Höchstgehalte bei Krabben und „krabbenartigen Krebstieren“ nur für das Muskelfleisch der Extremitäten gelten, wurde gestrichen.
Die
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Autor: Dr. Frank Mörsberger