Chewing gum

Titandioxid (TiO2) ist ein weißes Farbpigment, das als Lebensmittelzusatzstoff E171 zugelassen war. Mittlerweile hat die EU-Kommission den Zusatzstoff als unsicher eingestuft und ihn zum 07.02.2022 verboten.

 

Frankreich, aber auch die Schweiz haben Titandioxid auf nationaler Ebene bereits zuvor die Zulassung entzogen, weil der Verdacht auf genotoxische Wirkungen nicht ausgeräumt werden konnte. Als Lebensmittelzusatzstoff fand sich E171 hauptsächlich in Süßigkeiten, feinen Backwaren, Suppen, Brühen und Soßen, Feinkostsalaten und Brotaufstrichen. Das Pigment eignete sich als Farbzusatz und erzeugte stark glänzende Oberflächen auf Dragees und Deko-Zutaten. Nach dem Verbot wurde der Lebensmittelindustrie eine sechsmonatige Übergangsfrist bis August dieses Jahres eingeräumt, damit Produkte, die bereits hergestellt oder schon im Handel sind, nicht vernichtet werden müssen. Nicht das Titandioxid selbst, sondern der hohe Anteil an Nanopartikeln < 100 nm löste die Neubewertung des Zusatzstoffes aus. Eine zulässige Höchstmengenregelung steht noch aus.

 

 

IHR PLUS: AGROLAB bietet die Bestimmung von Titan bzw. Titandioxid am Standort AGROLAB Iberica in Tarragona an. Die Analytik kann allerdings bequem über jedes AGROLAB Lebensmittellabor in Europa ohne Mehrkosten beauftragt werden.
Das seltene Metall wird nach Probenaufschluss mittels ICP MS (ion-coupled plasma mass spectroscopy) quantitativ bestimmt. Bei diesem Verfahren wird das Metall selbst bestimmt, wobei die Partikelgröße des TiO2 keine Rolle spielt.

 

 

Link:

Verordnung (EU) 2022/63: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/

 

 

 

 

Autor: Frank Mörsberger