Die Laufzeit für die Genehmigung des Wirkstoffs Flumioxazin wurde verlängert.
Wirkstoffe |
Befristet bis |
Referenz |
Flumioxazin Herbizid |
28.2.2037 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/43 DER KOMMISSION vom 13. Januar 2022 1) |
Die Laufzeitverlängerungen haben keinen Einfluss auf die aktuellen Rückstandshöchstmengen.
Aufgrund einer revidierten Einstufung hinsichtlich der Reproduktionstoxizität wird der Wirkstoff nicht mehr als Substitutionskandidat eingestuft und von der Liste zu ersetzender Wirkstoffe gestrichen.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger