Die Genehmigung für den Wirkstoff Phosmet wurde nicht mehr verlängert.
Die Entscheidung der EU Kommission ist in der Verordnung (EU) 2022/94 am 24.1.2022 veröffentlicht worden. Sie tritt zum 01.02.2022 in Kraft. Am 01.11.22 endet die Aufbrauchfrist für den Insektizidwirkstoff Phosmet (CAS Nr. 732-11-6).
Die Rückstandshöchstgehalte werden anschließend auf 0,01 mg/kg (analytische Bestimmungsgrenze) festgesetzt. Im Moment liegen die Grenzwerte für einige Obst- und Gemüseprodukte teilweise noch darüber.
Link:
Verordnung (EU) 2022/94:
Autor: Dr. Frank Mörsberger