Das Konzept für Einfuhrkontrollen an den EU-Außengrenzen wurde geändert und durch sogenannte Risikoprofile ergänzt. Das führt zu Änderungen bei den regelmäßigen Einfuhrkontrollen für Lebensmittel aus Drittstaaten in die EU.
Hier eine Auswahl der aktuellen Risikoprofil-basierten regelmäßig erfolgenden Einfuhrkontrollen. Sie kann als Anregung zur Anpassung von internen Prüfplänen dienen.
Wir haben uns nur auf die aus unserer Sicht wichtigen Importwaren und Herkunftsländer beschränkt. Neben Obst und Gemüse werden ab jetzt auch andere Produktgruppen mit berücksichtigt, die für unsere Kunden interessant sein können.
Neuaufnahmen
Lebensmittel |
KN Code |
Ursprungsland |
Grund / Kontrollfrequenz |
Zitronen |
0805 50 10 |
Türkei |
Pestizidrückstände / 20% 3) |
Erdnüsse |
2008 11 91 2008 11 96 2008 11 98 |
Brasilien |
Pestizidrückstände / 20% |
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets |
2305 00 00 |
||
Mehl und Grieß |
ex 1208 90 00 |
Erweiterung des Prüfumfangs und oder Erhöhung der Kontrollfrequenz
Lebensmittel |
KN Code |
Ursprungsland |
Grund / Kontrollfrequenz |
Okraschoten |
ex 0709 99 90 |
Indien |
zusätzliche Untersuchung auf Ethylenoxid / 20% |
Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten |
0805 21 0805 22 0805 29 |
Türkei |
Pestizidrückstände / 20% 3) |
Jackfrüchte |
ex 0810 90 20 |
Malaysia |
Pestizidrückstände / 50% 3) |
Paprika der Gattung Capsicum (außer Gemüsepaprika) |
ex 0709 60 99 |
Uganda |
Pestizidrückstände / 50% 3) |
Erdnüsse |
1202 41 00 |
USA |
Aflatoxine / 20% |
Sesamsamen |
1207 40 90 |
Sudan |
Salmonellen /50% |
Weinblätter (Traubenblätter) |
ex 2008 99 99 |
Türkei |
Pestizidrückstände / 50% 26), 29) |
Fußnoten und Nummerierung gem. Verordnung zitiert
3) Rückstände mindestens von solchen Pestiziden, die in dem gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (
12) Rückstände von Diafenthiuron
22) Rückstände von Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid).
26) Rückstände mindestens von solchen Pestiziden, die in dem gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1) angenommenen Kontrollprogramm aufgeführt sind und mit Multirückstandsmethoden auf der Grundlage von GC-MS und LC-MS analysiert werden können (Pestizide lediglich in/auf Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs zu überwachen).
28) Rückstände von Dithiocarbamaten (Dithiocarbamate, ausgedrückt als CS2, einschließlich Maneb, Mancozeb, Metiram, Propineb, Thiram und Ziram) und Metrafenon.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger