Die EU Kommission plant eine Überarbeitung der Kennzeichnungsverordnung für Lebensmittel als Maßnahme gegen die zunehmende Lebensmittelverschwendung.
Die meisten Lebensmittel müssen in der EU ein Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. ein Verbrauchsdatum tragen. Nach Ablauf des aufgedruckten Datums ist aber die Mehrzahl der Produkte noch ohne qualitative Einbußen zu genießen. Was als Qualitätsgarantie der Hersteller bei ordnungsgemäßer Lagerung gedacht war, führt in vielen Haushalten jedoch oft dazu, dass völlig einwandfreie Lebensmittel nach Überschreiten des Datums ungeprüft entsorgt werden aus Angst, sie könnten nach Ablauf des MHD verdorben oder gar gesundheitsschädlich sein.
Es muss gehandelt werden!
700 Millionen Menschen auf der Erde leiden Hunger. Diese unsinnigerweise vernichteten Lebensmittel hatten 2,6 Mio. Hektar landwirtschaftliche Fläche zu ihrer Erzeugung benötigt und dabei noch ca. 50 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt! Es muss gehandelt werden.
Die EU-Kommission erwägt daher die Kennzeichnungsverordnung zu ändern. Der Vorschlag kursiert, zukünftig nur noch leicht verderbliche Waren mit einem Verbrauchsdatum zu kennzeichnen. Das würde zumindest die Diskussion beenden, wenn mal wieder ein Päckchen Speisesalz mit abgelaufenem MHD im Vorratsschrank entdeckt wird. Übrigens ist Speisesalz auch heute schon von der MHD-Angabe befreit, auch wenn einige Hersteller noch ein Haltbarkeitsdatum aufdrucken. (FM)
IHR PLUS: AGROLAB Labore prüfen Lebensmittel auf die gesetzlich konforme Kennzeichnung und führen auch Haltbarkeitstests bei verderblichen Produkten durch.
Autor: Dr. Frank Mörsberger