Haben Sie bei dieser Überschrift ein „déjà vue“ Erlebnis? Dann gehören Sie zu den regelmäßigen und besonders aufmerksamen Leser*innen des AGAROLAB RADAR. Im Juli hatten wir über das Thema schon einmal berichtet.
Inzwischen wurde mit der EU-Verordnung (EU) 2021/1771 vom 7.10.21 die Übergangsfrist um weitere drei Jahre verlängert, weil die Kommission noch weitere Daten auswerten möchte. Es bleibt also erst einmal dabei, dass für Rettich- und Radieschenblätter keine eigenen, an die Grenzwerte von Grünkohl angeglichenen Rückstandshöchstwerte definiert werden, wie ursprünglich in Verordnung EU 2018/62 vorgesehen.
Wir wiederholen deshalb unsere Gourmet-Empfehlung aus dem Sommer:
Wer auch das Blattwerk von Rettich und Radieschen in der Küche verarbeiten möchte z. B. in Suppen und „green smoothies“, sollte diese besser von einem zertifizierten Bio-Landwirt beziehen.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger