Tropanalkaloide

Auch die EU-Höchstwerte für Tropanalkaloide in bestimmten Lebensmitteln wurden jetzt in der Verordnung (EU) 2021/1408 veröffentlicht.

 

Die Höchstgehalte für die Tropanalkaloide Atropin und Scopolamin sind für Getreidebeikost und anderer Beikost, die Hirse, Sorghum, Buchweizen und daraus gewonnene Erzeugnisse enthalten, festgelegt. Außerdem wurden neue Höchstmengen für Mais und Maiserzeugnisse mit aufgenommen. Für Kräutertees gelten ebenfalls neue Grenzwerte.

 

Tropanalkaloid -Höchstmengen

 

Produkt

ab 19.9.2021

Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, die Millethirse, Sorghumhirse, Buchweizen, Mais oder daraus gewonnene Erzeugnisse enthält

Atropin:
Scopolamin:

1,0 µg/kg

1,0 µg/kg

 

ab 1.9.2022

Millethirse und Sorghumhirse (unverarbeitet)

Gesamtgehalt an Atropin und Scopolamin

5,0 µg/kg

Buchweizen (unverarbeitet)
Buchweizen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird

Mahlerzeugnisse aus Buchweizen

10,0 µg/kg

Mais (unverarbeitet)
mit Ausnahme von unverarbeitetem Mais, der zur Verarbeitung durch Nassmahlen bestimmt ist  und unverarbeitetem Popcorn-Mais

15 µg/kg

Popcorn-Mais
Millethirse, Sorghumhirse und Mais, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden

Mahlerzeugnisse aus Millethirse, Sorghumhirse und Mais

 

5,0 µg/kg

Kräutertees (getrocknet) außer solchen mit Anissamen

25 µg/kg

Kräutertees (getrocknet mit Anissamen)

50 µg/kg

Kräutertees ( flüssig)

0,20 µg/kg

 

 

IHR PLUS: AGROLAB LUFA in Kiel führt die Analyse auf Tropanalkaloide mittlerweile selbst durch, wodurch sich die Analysenzeiten deutlich verkürzt haben.

 

 

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1408

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger