Cadmium

In der  EU-Kontaminanten-Verordnung (EU) 1881/2006 werden u.a. auch die Höchstgehalte für Schwermetalle geregelt. Für Blei und Cadmium wurde die Verordnung jetzt einer Revision unterzogen.

 

In den Änderungsverordnungen (EU) 2021 / 1317 und (EU) 2021 /1323 sind die neuen Grenzwerte für einige Erzeugnisse neu festgelegt worden. Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 30.8.2021 bzw. 31.8.2021 mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist für alle Produkte, die bereits vorher in den Markt gebracht wurden.

Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:

 

Blei

 

Kategorie

Erzeugnisse

Höchstgehalt
in mg/kg Frischgewicht

Hinweis

3.1.13

Wurzel- und Knollengemüse (außer Schwarzwurzel, frischer Ingwer und

frisches Kukuma), Zwiebelgemüse, Blumenkohle, Kopfkohle, Kohlrabi, Hülsen-gemüse und Stängelgemüse

0,10

Wie bisher

3.1.14

Blattkohle, Schwarzwurzeln, die Speisepilze Wiesenchampignon (Agaricus bisporus), Austernseitling (Pleurotus ostreatus),  Shiitake (Lentinula edodes), sowie Blattgemüse (außer frischen Kräutern)

0,30

Wie bisher

3.1.15

Wildpilze, frisches Kurkuma und

frischer Ingwer

0,80

NEU

3.1.16

Fruchtgemüse

 

 

Zuckermais

0,10

Wie bisher

übriges Fruchtgemüse  (außer Zuckermais)

0,05

Wie bisher

3.1.17

Früchte (außer Cranberries, Johannis-, Holunderbeeren und Erdbeerbaumfrüchte)

0,10

Wie bisher

3.1.18

Cranberries, Johannis-, Holunderbeeren und Erdbeerbaumfrüchte

0,20

Wie bisher

3.1.26

Getrocknete Gewürze

 

NEU

Fruchtgewürze

0,60

Wurzel- und Rhizomgewürze

1,50

Rindengewürze

2,00

Knospengewürze und

Blütenstempelgewürze

1,00

Samengewürze

0,90

 

Cadmium

 

Kategorie

Erzeugnisse

Höchstgehalt
in mg/kg Frischgewicht

Hinweis

3.2.1.5

Schalenfrüchte

0,20

Wie bisher

3.2.1.5.2

Pinienkerne

0,30

NEU

3.2.4

Fruchtgemüse

 

Wie bisher

3.2.4.2

Auberginen

0,030

NEU

3.2.5.1

Kohlgemüse ausgenommen Blattkohle

0,040

angehoben

3.2.6

Blattgemüse und frische Kräuter

 

Wie bisher

3.2.6.2

Spinat und verwandte Arten (Blätter), Senfsämlinge und frische Kräuter

0,20

NEU

3.2.8

Stängelgemüse

 

Wie bisher

3.2.8.2

Lauch

0,040

NEU

3.2.10

Hülsenfrüchte und Proteine aus Hülsenfrüchten

 

Wie bisher

3.2.10.2

Proteine aus Hülsenfrüchten

0,10

NEU

3.2.11

Ölsaaten

 

Wie bisher

3.2.11.2

Rapssamen

0,15

NEU

3.2.11.6

Mohnsamen

1,20

Angehoben

 

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Link: 

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1317/oj

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1323/oj 

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger