Die Genehmigung für den Fungizid-Wirkstoff Famoxadon wurde nicht mehr verlängert und endet somit am 16.03.2022.
Die Entscheidung der EU Kommission ist in der Verordnung (EU) 2020/1379 m 20.08.2021 veröffentlicht worden Sie tritt zum 09.09.2021 in Kraft. Am 16.3.2022 endet die Aufbrauchfrist für Famoxadon (CAS Nr. 131807-57-3). Die Rückstandshöchstgehalte werden anschließend auf 0,01 mg/kg festgesetzt. Im Moment liegen die Grenzwerte für einige Obst- und Gemüseprodukte teilweise noch deutlich darüber.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger