Johannisbrot

Es gab Anfang Juli große Aufregung nach weiteren Funden von Ethylenoxid/2-Chlorethanol in verschiedenen zusammengesetzten Lebensmitteln. Woher stammten diese Rückstände?

 

Eine EU Arbeitsgruppe konnte die Ursache in Johannisbrotkernmehl aus der Türkei lokalisieren, das in verschiedenen Produkten als Bindemittel verarbeitet worden war. Die Frage drehte sich darum, wie diese Befunde hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel einzustufen seien. Das kontaminierte Johannisbrotkernmehl hatte den zulässigen EU-Höchstwert (= Bestimmungsgrenze) für die Summe aus Ethylenoxid/2-Chlorethanol von 0,1 mg/kg überschritten. Es hätte somit nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Doch wie ist nun mit den Lebensmitteln zu verfahren, in denen Anteile dieser Charge verarbeitet wurden?

Die EU Arbeitsgruppe hat entschieden, dass auch alle verarbeiteten Produkte, die das kontaminierte Johannisbrotkernmehl enthalten, als „nicht sichere“ Lebensmittel einzustufen sind. Diese Produkte müssen daher nun aus dem Handel genommen werden, auch wenn die im Endprodukt nachweisbaren Spuren unter der o.g. Bestimmungsgrenze liegen. Das deutsche BMEL bestätigte diese Rechtsauffassung und widersprach der Auffassung des Lebensmittelverbands, der sich darauf berief, dass im Endprodukt die Höchstmenge nicht überschritten sei. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist der Umstand, dass das gentoxische Potential von Ethylenoxid bzw. 2-Chlorethanol derzeit nicht endgültig einzuschätzen sei und damit keine sichere Aufnahmemenge definiert werden könne.

 

Unser Labor AGROLAB Dr. Verwey in Barendrecht ist vom europäischen Referenzlabor als Untersuchungslabor offiziell gelistet.

 

IHR PLUS: In unserem Labor AGROLAB LUFA in Kiel werden wir ab Ende August 2021 die Analytik von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol gemäß der aktuellen EURL Methodenveröffentlichung mit hoher Messkapazität und kurzen Durchlaufzeiten akkreditiert anbieten

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger