Die allgemeine Kennzeichnungspflicht für Oberflächenbehandlungsmittel bei Obst und Gemüse in Deutschland wurde ohne Berücksichtigung von Einwänden seitens der Handelsverbände veröffentlicht.
Es geht vor allem um den Hinweis „gewachst“ bei Obst und Gemüse. Bisher war diese Information in Deutschland nur bei frischen Zitrusfrüchten, Melonen, Äpfeln und Birnen erforderlich, wenn einer der folgenden Zusatzstoffe verwendet wurde: E 901 bis E 904, E 912 und E914.
Ab jetzt gilt die Kennzeichnungspflicht für alles frische Obst und Gemüse und zusätzlich auch für sogenannte Coating-Mittel mit den Zusatzstoff- Codes E 445, E 471, E 473, E 474. Die Kennzeichnung muss bei loser Ware ebenso für Verbraucher sichtbar angegeben werden, wie auf vorverpackten Produkten. Nun ist die EU im Zugzwang schnellstens eine europäische einheitliche Kennzeichnungsvorgabe zu beschließen.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger