Die Zulassung für die folgenden chemischen Wirkstoffe wurde in der COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2021/566 verlängert:
Die Laufzeit für die Wirkstoffe wird in der Regel um ein Jahr verlängert, wenn die Überprüfung der Zulassung länger als ursprünglich vorgesehen dauert. Die Liste beschränkt sich auf die chemischen Wirkstoffe.
Wirkstoffe |
Befristet bis |
Referenz |
Abamectin |
30.04.2022 |
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Clodinafop |
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Clopyralid |
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Cyprodinil |
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Dichlorprop-P |
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Fenpyroximat |
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Fosetyl |
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Mepanipyrim |
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Metconazol |
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Metrafenon |
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Pirimicarb |
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Pyrimethanil |
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Rimsulfuron |
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Spinosad |
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Triclopyr |
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Trinexapac |
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Triticonazol |
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Ziram |
Die Laufzeitverlängerungen haben keinen Einfluss auf die aktuellen Rückstandshöchstmengen und können jederzeit zurückgezogen werden, wenn einem Wirkstoff im Rahmen des Genehmigungsprozesses die erneute Zulassung verweigert wird.
Autor: Dr. Frank Mörsberger