Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein Forschungsprojekt aufgelegt mit dem Ziel ein Nachweisverfahren für sogenannte Genome Editing zu entwickeln.
Neuere Verfahren zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen bedienen sich der Genschere CRISPR/Cas und ähnlicher Werkzeuge, die sich mit den herkömmlichen GVO-Testverfahren nicht nachweisen lassen. Das ist ein Problem, weil genomeditierte Produkte nach aktueller Rechtslage unter die Gentechnikregelungen der EU fallen. Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben und die Universität Kiel haben den Zuschlag bekommen und teilen sich die Fördergelder in Höhe von 800.000€ für eine Machbarkeitsstudie.
AGROLAB LUFA bietet derzeit ein umfassendes Spektrum zum qualitativen und quantitativen Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen an, die auf die herkömmlichen Klonierungstechniken zurückzuführen sind.
Wir werden das Projekt aufmerksam verfolgen und wünschen uns, dass es gelingen möge, auch für diese neuartigen GVOs eine routinetaugliche Nachweismethode zu entwickeln.
Autor: Dr. Frank Mörsberger