Paragraf

Die Zulassung für die folgenden chemischen Wirkstoffe wurde in der Durchführungsverordnung 2021/52 (EU) vom 22. Januar 2021 verlängert:

 

Die Laufzeit für die Wirkstoffe wird in der Regel um ein Jahr verlängert, wenn die Überprüfung der Zulassung länger als ursprünglich vorgesehen dauert.

 

Wirkstoffe

Befristet bis

Referenz

Dimoxystrobin

31.01.2022

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/

Mecoprop-P

Metiram

Oxamyl

Pyraclostrobin

Benfluralin

28.02.2022

Fluazinam

Flutolanil

Mepiquat

 

 

Die Laufzeitverlängerungen haben keinen Einfluss auf die aktuellen Rückstandshöchstmengen und können jederzeit zurückgezogen werden, wenn einem Wirkstoff im Rahmen des Genehmigungsprozesses die erneute Zulassung verweigert wird.

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger