Gewichte - waage

Die Novellierung der Fertigpackungsverordnung ist der letzte Baustein einer umfangreichen Reformierung des deutschen Mess- und Eichrechts. Die Verordnung trat am 1. Dezember 2020 in Kraft.

 

Das Fertigpackungsrecht regelt die Anforderungen an den Hersteller, die Nennfüllmenge von Fertigpackungen richtig zu messen und zu kennzeichnen. Sie löst die Vorgängerverordnung aus den 70er Jahren ab.

 

Eine Novellierung war auch erforderlich, um das Fertigpackungsrecht an europäische Entwicklungen und nationale Änderungen im Mess-und Eichrecht anzupassen. Höhere Transparenz für die Verbraucher*innen war ein weiteres Ziel. Im Zuge der Überarbeitung wurde auch eine Revision der Begrifflichkeiten erreicht. § 17 enthält eine neue Regelung für offen verpacktes Obst und Gemüse, das in Abwesenheit des Endverbrauchers abgepackt wurde und deren Inhalt möglicherweise nachträglich verändert werden könnte. Hier ist zukünftig das Nenngewicht durch ein Schild auf oder neben der Verpackung anzugeben.


Die bisherigen Werte für die Minusabweichung und Toleranzen bei der Nennfüllmenge gelten auch weiterhin.

Zudem bleibt die Verpflichtung des Herstellers bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge und gleicher Gewichtskennzeichnung die Füllmengen zu kontrollieren und zu dokumentieren. Es darf im Rahmen der Produktion selbst überprüft werden. Allerdings übernehmen wir diese Aufgabe im Rahmen der Kennzeichnungsprüfung für Sie auch jederzeit als unabhängiges Prüfinstitut in Ergänzung zu ihren Eigenkontrollen.

 

Lesen SIe mehr: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav4 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger