Die Zulassung für die Verwendung der folgenden Wirkstoffe läuft früher aus, als ursprünglich entschieden wurde. In der Regel werden auch die Rückstandshöchstmengen nachträglich auf die Bestimmungsgrenze reduziert.
Die EU-Kommission hat mit der Verordnung 2020/1643 rückwirkend zum 26.10.2020 die Zulassungsdauer für bestimmte Wirkstoffe verkürzt. Die Mitgliedsstaaten, in denen die Wirkstoffe eingesetzt wurden, müssen nun ihrerseits die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel spätestens bis zum 26.04.2021 zurückziehen. Verbleibende Bestände müssen bis zum 26.04.2022 aufgebraucht sein. Die Rückstandshöchstmengen werden voraussichtlich in naher Zukunft auf 0,01 mg/kg gesenkt.
Wirkstoff |
Neues Zulassungsende |
Calciumphosphid |
01.12.2020 |
Denathoniumbenzoat |
|
Imidacloprid |
|
Zeta-Cypermethrin |
|
Haloxyfop-P |
31.12.2020 |
Pencycuron |
31.05.2021 |
Erfahren Sie mehr unter:
Autor: Dr. Frank Mörsberger