Zwieback

Die EU-Kommission plant die Festlegung des Höchstgehalts für Acrylamid in Keksen und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder, sowie in Babynahrung, und Lebensmitteln auf Getreidebasis für Säuglinge und Kleinkinder.

 

Ein entsprechender Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sollte am 23.Juni dem zuständigen Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden. Nach uns vorliegenden Informationen sind die folgenden Grenzwerte vorgesehen:

 

  • Kekse und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder: 150 μg/kg
  • Babynahrung, verarbeitete Lebensmittel auf Getreidebasis für Säuglinge und Kleinkinder ohne Kekse und Zwieback: 50 μg/kg.

 

Die Regelungen sollen, wenn sie so verbschiedet werden, ab 1.1.2021 gelten, wobei eine Abverkaufsfrist für bereits auf dem Markt befindliche Lebensmittel bis zum 1.7.2021 eingeräumt wird.

 

Wir sind nicht nur auf die Untersuchung von Nahrungsmitteln für besondere Ernährungszwecke spezialisiert, sondern waren in Europa unter den allerersten Laboren, die Acrylamid-Rückstände in Lebensmitteln schon kurz nach Bekanntwerden der Problematik mittels einer selbst entwickelten akkreditierten LC MS/MS- Methode anbieten konnten. Seither haben wir viele Tausend Proben untersucht und zahleiche Hersteller von Backwaren und Snackartikeln in ihren Optimierungsbestrebungen produktionsbegleitend analytisch unterstützt.

AGROLAB LUFA führt neben den Rückstands- und Kontaminantenanalysen, die Bestimmung der Nährwerte, sämtlicher Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente durch und selbstverständlich bewerten unsere Spezialisten ihre Produkte hinsichtlich aller regulatorischen Vorgaben.

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger