In einem Referentenentwurf des BLE zur Änderung der Fruchtsaft und Erfrischungsgetränkeverordnung wurde festgeschrieben, dass der Zusatz von Zucker und anderen süßenden Zutaten in Säuglings-und Kleinkindertees bis Ende 2019 verboten werden soll.
Es gilt als wissenschaftlich abgesichert, dass der Zuckerverzehr im Säuglings- und Kleinkinderalter die späteren Ernährungsgewohnheiten stark beeinflusst und somit zu einem übermäßigen Zuckerkonsum bei Jugendlichen und Erwachsenen führt. Die Konsequenzen sind eine Zunahme von Zahnkaries und Übergewicht.
Die Europäische Gesellschaft für pädiatrische Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung (ESPGHAN) empfiehlt daher, dass Kinder im Alter von 2 bis 18 Jahren nicht mehr als 5% ihrer Nahrungsenergie aus freien Zuckern aufnehmen sollten. Bei Säuglingen und Kleinkindern soll auch diese Menge deutlich unterschritten werden.
Zu den „freien Zuckern“ zählen alle Einfach-und Zweifachzucker, die einem Lebensmittel während der Herstellung bzw. Zubereitung zugefügt werden. Hierzu werden auch Honig, Sirup, Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate gezählt.
Analytisch lassen sich zugesetzte Zucker von natürlich im Produkt enthaltenem Zucker in der Regel gut unterscheiden. Die Labore der AGROLAB GROUP bieten diese Untersuchung ebenso an, wie die Überprüfung der Nährwertkennzeichnung. Wir beraten Sie auch hinsichtlich der korrekten gesetzlich verpflichtenden Angaben dieser Produkte, damit diese in Deutschland verkehrsfähig sind.
Author: Frank Mörsberger