Üblicherweise berichten wir nur über bereits verabschiedete Verordnungen, wenn es um die Nichterneuerung von Zulassungen für Pestizidwirkstoffe geht. Heute machen wir eine Ausnahme, weil das Vorhaben zum Verbot von Chlorpyrifos derzeit im Eiltempo vorangetrieben wird.
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Genehmigung für Chlorpyrifos als PSM-Wirkstoff (WK) bei der WTO am 03.10.2019 eingebracht, der mit Priorität beraten und voraussichtlich schon bis zum 31.1.2020 veröffentlicht wird. Das hätte Auswirkungen auf die Absenkung der zulässigen Rückstandshöchstmengen, die dann bereits unter Berücksichtigung der Fristen schon zum Juni 2020 oder August 2020 greifen würden. Wir informieren Sie, sobald wir weitere Einzelheiten erfahren.
Chlorpyrifos ist ein breit wirkendes Insektizid gegen beißende und saugende Schädlinge in der Landwirtschaft und ist in der EU seit 2005 zugelassen. Die Zulassung läuft zum 30.1.2020 aus. In Deutschland und sieben weiteren Mitgliedsstaaten dürfen schon seit 2009 keine Chlorpyrifoshaltigen Präparate mehr vertrieben werden. Aber das Insektizid wird vor allem bei Südfrüchten eingesetzt, die in die EU eingeführt werden. Daher könnte es nach einem Verbot bei solchen Produkten, Mitte nächsten Jahres, zu Problemen bei der Einfuhr führen.
Author: Dr. Frank Mörsberger